Amtsgericht Leipzig und Landgericht Leipzig: Anschlussinhaber in einer Wohngemeinschaft haftet nicht automatisch für Urheberrechtsverletzungen durch Filesharing

18:12 Uhr

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Rechtsanwalt Alexander Grundmann LL.M.

 

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Bericht

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Volltext AG Leipzig, Urteil vom 16.06.2015, Az. 114 C 610/15

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http://www.urheberrecht-leipzig.de/amtsgericht-leipzig-urteil-vom-16-06-2015-114-c-610-15.html

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Wir haben heute den Termin zur mündlichen Verhandlung vor dem Landgericht Leipzig wahrgenommen. Es ging um eine Berufung (Aktenzeichen: 05 S 372/15) gegen ein Urteil des Amtsgerichts Leipzig. Geklagt hatten Waldorf Frommer Rechtsanwälte wegen Verletzung von Urheberrechten in einer Tauschbörse an einem Musikalbum von Sony Music im Jahre 2011.

Haftung des Anschlussinhabers in einer Wohngemeinschaft für Filesharing?

Gegenstand des Rechtsstreits war ein recht typischer Sachverhalt. Das in Leipzig ansässige Ermittlungsunternehmen der Waldorf Frommer Rechtsanwälte hatte einen Anschluss in Leipzig ermittelt, über den urheberrechtlich geschützte Musik in einer Tauschbörse angeboten wurde.

Die Auskünfte des Providers führten zur Anschlussinhaberin. Die Anschlussinhaberin wohnte in einer WG. Die anderen Mitbewohner der Wohngemeinschaft und Nachbarn, mit denen ebenfalls eine enge Verbindung bestand, durften den Internetanschluss mit nutzen.

Die Anschlussinhaberin bekam eine Abmahnung der Waldorf Frommer Rechtsanwälte.

Daraufhin befragte die Anschlussinhaberin alle Mitbewohner und Mitnutzer. Alle sagten, dass sie die Urheberrechtsverletzung nicht begangen hätten.

Die Anschlussinhaberin hatte insofern Glück, da sie zu dem Zeitpunkt, zu dem die Urheberrechtsverletzung angeblich begangen wurde, nicht in Leipzig war und das auch nachweisen konnte. Daher sprach wohl auch aus Sicht der Gerichte wohl mehr als nur ein erster Eindruck dafür, dass sie die Urheberrechtsverletzung nicht selbst begangen hat.

Die in der Abmahnung der Waldorf Frommer Rechtsanwälte geforderten Beträge, nämlich Schadenersatz von 450,00 EUR und Ersatz der Abmahnkosten von 506,00 EUR, zahlte die Anschlussinhaberin nicht.

Daraufhin erhoben Waldorf Frommer Rechtsanwälte Klage beim Amtsgericht Leipzig. Das Amtsgericht Leipzig hat die Klage mit Urteil vom 16.06.2015, Az. 114 C 610/15, abgewiesen. Gegen dieses Urteil des Amtsgerichts Leipzig haben die Waldorf Frommer Rechtsanwälte Berufung eingelegt …

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