Rechtsanwalt Christian Kramarz: Filesharing Klage von Schulenberg & Schenk erfolgreich abgewehrt

11:36 Uhr

~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~

RA-Kramarz

Rechtsanwalt Christian Kramarz, LL.M.
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht
Master of Law (Medienrecht)

Bad Nauheimer Str. 4 | 64289 Darmstadt
Tel.: 06151-73475176 | Fax: 06151-39217609
mail@rechtsanwalt-kramarz.de | http://kanzlei-kramarz.de

Bericht

Link:
http://kanzlei-kramarz.de/urteile/filesharing-klage-von-schulenberg-schenk-erfolgreich-abgewehrt/
Urteil als PDF:
http://kanzlei-kramarz.de/wp-content/uploads/2016/03/AG-Frankfurt.-31-C-1765-1516122015.pdf

~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~

Nachdem ich für meine Mandanten bereits einige Erfolge bei der Abwehr von Filesharing Klagen zu verzeichnen habe, wandte sich im vergangenen Jahr ein Familienvater an mich. Das Verfahren war schon relativ weit gediehen. Nach der Abmahnung hatte die Familie selbst außergerichtlich reagiert, kurz vor der Verjährung der Ansprüche auf Erstattung der Rechtsanwaltskosten (ca. 3 Jahre nach der Abmahnung) wurde von der Kanzlei Schulenberg & Schenk ein gerichtlicher Mahnbescheid beantragt. Gegen diesen wurde Widerspruch eingelegt. In Anspruch genommen wurde die Mutter, auf die der Internetanschluss damals gemeldet war.

Nur: Die Mutter hatte die Rechtsverletzung nicht begangen, hatte darüber hinaus gar keine Internetkenntnisse und musste selbst beim Internet-Shopping von ihren Kindern betreut werden.

Neben der Mutter hatte der Vater wie auch zwei der drei Kinder Zugriff auf den Internetanschluss. Alle wurden als Zeugen dafür benannt, das die Mutter die Rechtsverletzung nicht begangen haben konnte. Die Gegenseite behauptete dann, dass die Zeugen die Rechtsverletzung nicht begangen haben, und wollte so erreichen, dass die Beklagte als einzige mögliche Täterin übrigbleibt.

Ergebnis: Das Amtsgericht Frankfurt hat die Klage von Schulenberg und Schenk abgewiesen.

Das Urteil des Amtsgericht Frankfurt vom 16.12.2015, Az. 31 C 1765/15 (78) finden Sie hier zur Ansicht. Das Urteil ist rechtskräftig!

~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~

AG Frankfurt am Main, Urteil vom 16.12.2015, Az. 31 C 1765/15 (78)