11:22 Uhr
Der Umgangston bzw. das Niveau in den Foren bzw. bei Betroffenen ist im Laufe der Jahre erneut grenzwertig. Punkt. Liegt es an fehlender Kinderstube, Selbstüberschätzung, mangelnder Wahrnehmung der Realität (sagen wir vorsichtig Naivität) oder einfach fehlender Administration, ich weiß es nicht. Einige „Zeitgenossen“ denken man könne ungestraft – insbesondere mutig hinter dem anonymen Nicknamen – jeden und alles sinnbefreit beleidigen und sind wahrscheinlich der Meinung, „online“ gelten andere Gesetze und Gepflogenheiten als „offline“.
Da ist es ganz einfach einem Abmahner (allgemein) als „Betrüger“, „Wegelagerer“ oder „Abmahnzecke“ zu titulieren; Forenuser die andere Meinung sind als „Troll“ (natürlich mit den entsprechenden „Likes“ und unter Duldung der Administration; ein eher „harmloses“ Beispiel); man äußert seine einzig geltende Rechtsauffassung und Meinung offen gegen über dem Abmahner oder einem Inkassounternehmen mal so richtig per Telefon. Man lässt mal so richtig Dampf ab. Es soll auch bei Abgemahnten vertretenden Anwälten vorgekommen sein. Denn man lässt sich bestimmt von Drohungen und Beleidigungen einschüchtern. Pustekuchen.
Natürlich sollte man in einem Foren-Posting, Zwiegespräch „nicht päpstlicher als der Papst sein“ aber auch nicht „mit Kanonen auf Spatzen“ schießen. Es liegt hier im Ermessen im Gegenüber. Das bedeutet, man kann je nach geistiger Entwicklung und Streitthema auch einmal etwas „deftiger“ werden. Nur sollte alles einen gewissen Rahmen wahren, denn die freie grundgesetzlich gesicherte Meinungsfreiheit ist ein zerbrechliches Gut. Persönlichkeitsverletzungen, unwahre Tatsachenbehauptungen, Schmähkritik, Rufmord, offensichtliche Drohungen usw. müssen bei einem Posting in einem Blog oder Forum bzw. bei fernmündlicher / schriftlicher Klärung eines Rechtsstreites außen vor bleiben. Ganz zu schweigen das dem Verletzten aus solchen unüberlegten und dummen Verhalten bestimmte Ansprüche (Unterlassung, Gegendarstellung, Löschung, Schadensersatz usw.) entstehen können, die man außergerichtlich (Abmahnung) / gerichtlich (Unterlassungsklage) geltend machen kann.
Amtsgericht Bad Kreuznach, Anerkenntnisurteil vom 15.12.2015, Az. 24 C 260/15
Inkassounternehmen [Name] fordert in Sachen Forderungsmanagement u.a. einmal im Auftrag von Rechteinhaber sowie andermal bei Abtretung im eigenen Namen vermeintlich offene Ansprüche gegenüber Filsharing-Abgemahnten ein. Ein Betroffener war hierbei der Meinung, dass man nicht auf Forderungsschreiben angemessen und sachlich reagieren muss, sondern versuchte wahrscheinlich seinen Standpunkt und Meinung mittels Beleidigungen und Drohungen zu verdeutlichen. Zu recht ließ sich das Inkassounternehmen [Name] dies unangebrachte Fehlverhalten nicht gefallen und verklagte den Betroffenen erfolgreich auf Unterlassung.
AG Bad Kreuznach, Anerkenntnisurteil vom 15.12.2015, Az. 24 C 260/15 (Volltext)
(…) Aktenzeichen: 24 C 260/15
Amtsgericht
Bad KreuznachIM NAMEN DES VOLKES
Anerkenntnisurteil
In dem Rechtsstreit
[Inkassobüro]
– Klägerin –gegen
[Name]
– Beklagter –wegen Unterlassung
hat das Amtsgericht Bad Kreuznach durch die Richterin am Landgericht [Name] aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 15.12.2015 für Recht erkannt:
1. Der Beklagte wird verurteilt, es zur Vermeidung eines Ordnungsgeldes von bis zu 5.000,00 EUR für jeden Fall der Zuwiderhandlung zu unterlassen, die Klägerin, deren Mitarbeiter oder deren Geschäftsführung als „Deppen“, „Schwachmaten“, „schwachsinnig“ oder „Winkeladvokaten“ zu bezeichnen, sowie Mitarbeiter fernmündlich mit dem Verlust ihres Arbeitsplatzes zu bedrohen.
2. Der Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung den Beklagten kann das Rechtsmittel der Berufung eingelegt werden. Die Berufung ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstands 600 Euro übersteigt oder das Gericht des ersten Rechtszuges die Berufung im Urteil zugelassen hat.
Die Berufung ist binnen einer Notfrist von einem Monat bei dem
Landgericht Bad Kreuznach
Ringstraße 79
55543 Bad Kreuznacheinzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung der vollständigen Entscheidung, spätestens mit Ablauf von fünf Monaten nach der Verkündung der Entscheidung.
Die Berufung muss mit Schriftsatz durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt eingelegt werden. Die Berufungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung und die Erklärung enthalten, dass Berufung eingelegt werde.
Die Berufung muss binnen zwei Monaten mit Anwaltsschriftsatz begründet werden. Auch diese Frist beginnt mit der Zustellung der vollständigen Entscheidung.
Gegen die Entscheidung den Beklagten kann sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.
Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert der Hauptsache 600 Euro übersteigt. Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Bad Kreuznach
Ringstraße 79
55543 Bad Kreuznachoder bei dem
Landgericht Bad Kreuznach
Ringstraße 79
55543 Bad Kreuznacheinzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung, spätestens mit dem Ablauf von fünf Monaten nach der Verkündung der Entscheidung.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle eines der genannten Gerichte. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei einem der oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
[Name]
Richterin am LandgerichtBeschluss
Der Streitwert wird auf 1.000,00 EUR festgesetzt.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung, mit der der Streitwert festgesetzt worden ist, kann Beschwerde eingelegt werden, wenn der Wert des Beschwerdegegenstands 200 Euro übersteigt oder das Gericht die Beschwerde zugelassen hat.
Die Beschwerde ist binnen sechs Monaten bei dem
Amtsgericht Bad Kreuznach
Ringstraße 79
55543 Bad Kreuznacheinzulegen.
Die Frist beginnt mit Eintreten der Rechtskraft der Entscheidung in der Hauptsache oder der anderweitigen Erledigung des Verfahrens. Ist der Streitwert später als einen Monat vor Ablauf der sechsmonatigen Frist festgesetzt worden, kann die Beschwerde noch innerhalb eines Monats nach Zustellung oder formloser Mitteilung des Festsetzungsbeschlusses eingelegt werden. Im Fall der formlosen Mitteilung gilt der Beschluss mit dem dritten Tage nach Aufgabe zur Post als bekanntgemacht.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.
Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
[Name]
Richterin am Landgericht
Beglaubigt(Dienstsiegel)
[Name]
Justizhauptsekretärin
als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle (…)
Appell an die Vernunft!?
Es ist leider immer häufiger zu erkennen, dass sich gerade in den zwei verbliebenen Verbraucherforen der Umgangston wieder dem „Gulli-Niveau“ von 2006 annähert. Für Nichteingeweihte, dies stellt keinen positiven Zustand dar. Verunglimpfungen, Persönlichkeitsverletzungen, Verleumdungen, Beleidigungen, Rufschädigungen, Schmähkritik, bis hin zu vereinzelter Drohung, – natürlich und vor allem immer schön im Schutz des anonymen Accounts – sind wieder Hoch im Kurs. Sehr viele Inkassos, Rechteinhaber und Anwälte sind der Meinung das aktuell das Niveau in den Foren niveaulos bis grottenschlecht sei. Nur muss man eindeutig feststellen,
a) bei Beleidigungen, unwahren Tatsachenbehauptungen usw. wird immer der Forenbetreiber in Haftung genommen und ist verpflichtet – mit Kenntnis – die entsprechenden Kommentare zu löschen oder zu editieren. Warum? Das ist ganz einfach. Die meisten dieser mutigen und anonymen „Helden“ registrieren bzw. melden sich mit Wegwerf-E-Mail-Adressen, Nicknamen, falscher Identität und einem IP-Anonymisierungstool in einem Forum an, um dann zu posten.
b) ein Forum ist nicht so stark wie seine bzw. ein User, sondern wie die Administration. Punkt.
Im wahren Leben sieht es da schon anders aus. Betroffene die denken mit einer niveaulosen Art und Weise ihre Überlegenheit zu demonstrieren müssen dann mit den eventuellen Konsequenzen aus ihren Handlungen rechnen. Eine Anwaltskanzlei und ein Inkassounternehmen vertreten zahlreiche Mandanten bzw. Auftraggeber, die sicherlich auch Suchmaschinen im Internet bedienen können und selbst nicht in den Mittelpunkt irgendwelcher Querelen kommen wollen. Es geht egal ob Auftraggeber oder Auftragnehmer um die Wahrung der Seriosität und des Leumundes.
Liebe Abgemahnte, Betroffene, Forenuser, Blogger, Interessierte, Experten,
ich möchte an dieser Stelle appellieren, das in einem Forum, in einem Blog sowie bei der außergerichtlichen / gerichtlichen Streitregelung Sachlichkeit und Qualität in Vordergrund zu stellen ist und Beleidigungen oder Drohungen nichts zu suchen haben. Im Grundsatz erreicht man damit sowieso nur das Gegenteil.
Es ist auch ganz einfach …
„Was du nicht willst, dass man dir tu‘, das füg‘ auch keinem andern zu.“
Auszug Board-Regeln Forum AW3P:
(…) (3) Diffamierende, vulgäre, ehrenverletzende, beleidigende, rechtsradikale, fremdenfeindliche, antisemitische oder rechtswidrige Postings durch Foren-Mitglieder oder andere strafbaren Äußerungen oder/und Anschuldigungen werden sofort nach Kenntnis durch den Forenbetreiber gelöscht. In schweren Fällen droht die Löschung des Accounts oder das Erbringen einer erwiesenen Straftat zur Anzeige. Goldene Regel: Wer Respekt erhalten will, sollte selber Respekt gegenüber anderen Menschen haben! (…)
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Steffen Heintsch für AW3P