NIMROD RECHTSANWÄLTE Bockslaff Strahmann GbR (Berlin): Das Landgericht Bremen legt Gegenstandswert auf Unterlassung in Höhe von 30.000,00 EUR fest

17:11 Uhr

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NIMROD RECHTSANWÄLTE
Bockslaff Strahmann GbR

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Bericht

Link:
https://nimrod-rechtsanwaelte.de/2017/09/11/beschluss-des-lg-bremen-vom-02-06-2017-az-7-o-76617/

Beschluss als PDF:
https://nimrod-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2017/09/11092017152950991.pdf

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Wieder wurde die Rechtsauffassung der Nimrod Rechtsanwälte, hier durch das Landgericht Bremen (ein sehr verbraucherfreundliches Gericht), bestätigt. Danach haften Täter auf Unterlassung aus einem Gegenstandswert von 30.000,00 EUR. Der Rechtsauffassung, wonach der Gegenstandswert in Filesharing Angelegenheiten generell 30.000,00 EUR beträgt, ist damit nicht zu folgen.

Mit den Kosten des Abschluss-Schreibens fallen damit Kosten von knapp 2.500,00 EUR an. Raubkopieren lohnt sich nicht.

 

 

 

LG Bremen, Beschluss vom 02.06.2017, Az. 7 O 766/17

 

 

(…) [Name], Obergerichtsvollzieher
12.06.2017
DR.Nr.: 86

 

Landgericht Bremen

 

7 O 766/17
Bremen, 02 06.20117

 

Beschluss

 

In dem einstweiligen Verfügungsverfahren

[Name],
Antragstellerin

Prozessbevollmächtigte: Rechtsanw., NIMROD Rechtsanwälte Bockslaff Strahmann GbR, -Emser Str. 9, 10719 Berlin,

gegen

Herrn [Name] vertreten durch seine Mutter [Name] beide [Anschrift],
Antragsgegner

hat die 7. Zivilkammer des Landgerichts Bremen am 02.06.2017 durch den Richter am Landgericht Dr. [Name]und die Richterinnen am Landgericht [Name] und [Name]

beschlossen:

Gemäß 935; 940; 937 ZPO, § 97 Abs. 1 UrhG wird unter Bezugnahme auf die angeheftete Antragsschrift nebst Anlagen, deren Tatsachenbehauptungen glaubhaft gemacht worden sind und deren rechtliche Würdigung zutrifft, im Wege einer einstweiligen Verfügung wegen Dringlichkeit ohne mündliche Verhandlung mit der Kostenfolge aus § 91 ZPO angeordnet:

Dem Antragsgegner wird untersagt, es Dritten zu ermöglichen das Werk „SPINTIRES Offroad Truck-Simulator“ ohne Berechtigung für den Abruf durch andere Teilnehmer über das Internet bereitzustellen und damit der Öffentlichkeit zugänglich zu machen

Für jeden Fall der Zuwiderhandlung wird dem Antragsgegner Ordnungsgeld bis zu 250.000,00 EUR und für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, Ordnungshaft oder Ordnungshaft bis zu sechs Monaten angedroht.

Der Antragsgegner trägt die Kosten des Verfahrens. Der Streitwert wird auf 30.000,00 EUR festgesetzt.

Diese Entscheidung kann mit dem Widerspruch angefochten werden. Er ist einzulegen bei dem

Landgericht Bremen,
Domsheide 16,
28195 Bremen.

Widerspruchsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.

Der Widerspruch wird durch Einreichung einer Widerspruchsschrift eingelegt. Der Widerspruch kann nur durch einen Rechtanwalt eingelegt werden. Die widersprechende Partei hat die Gründe darzulegen, die sie für die Aufhebung der Entscheidung geltend machen will.

Dr. [Name]
Richter am Landgericht

[Name]
Richterin am Landgericht

[Name]
Richterin am Landgericht

Ausgefertigt
[Name[, Justizbeschäftigte
als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle des Landgerichts (…)

 

 

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LG Bremen, Beschluss vom 02.06.2017, Az. 7 O 766/17

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