14:58 Uhr
Das Landgericht Leipzig (LG) hat ein Ordnungsgeld gegen einen Sharehoster verdreifacht, nachdem dieser keine „nennenswerten Bemühungen“ vorgetragen hatte, um Rechtsverletzungen über seinen Dienst zu verhindern (LG Leipzig, Beschl. v. 24.03.2016, Az. 05 O 3137/13).
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Bericht
Link:
http://www.raschlegal.de/aktuelles/lg-leipzig-setzt-erhoehtes-ordnungsgeld-gegen-sharehoster-fest/
Beschluss als PDF:
http://www.raschlegal.de/uploads/media/Beschluss_LG_Leipzig_vom_24_03_2016_Az_05_O_313713.pdf
Autorin:
Rechtsanwältin Anja Heller
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Schon mehrfach haben wir über Sharehoster berichtet, über die immer wieder Software, Musik, Serien usw. abrufbar sind. Inhalte, die aufwändig produziert wurden, werden Endnutzern so kostenlos zur Verfügung gestellt, ohne dass Rechteinhabern irgendeine Vergütung dafür zufließt. Stattdessen verdienen die Sharehoster (über eingeblendete Werbung oder den Verkauf von Premium-Accounts) und auch die hochladenden Nutzer daran (über die Downloadvergütung, die Sharehoster ihnen auszahlen). …
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