AW3P im Gespräch mit Rechtsanwalt Christian Solmecke zum Thema Abmahnungen bei Weiterverkauf von Fußball-Tickets auf eBay

10:15 Uhr

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Für viele ist das Internet der Ort, wo man schnell und vor allem bequem dies oder das kauft oder verkauft, wie zum Beispiel in Onlinemarktplätze wie eBay. Insbesondere für Sportveranstaltungen oder Konzerten werden häufig auch Tickets angeboten. Ein Grund kann sein, dass der Ticketinhaber selbst am Tag des Spiels oder Konzerts verhindert ist. Es gibt aber auch viele halbprivate Anbieter, die mit dem Verkauf der Tickets Geld verdienen wollen. Vielmals ist zu lesen, dass diverse Vereine der Fußball-Bundesliga Verkäufer abmahnen lassen, die eine Einzel- oder Dauerkarte für ein bestimmtes Spiel im Internet, beispielsweise über die Auktionsplattform eBay verkaufen. Was ist dran an den Abmahnungen, sind diese überhaupt rechtens und wenn, was ist zu beachten. Diesbezüglich hat AW3P seine Fragen an Rechtsanwalt Christian Solmecke LL.M., Gesellschafter der Kölner Kanzlei „WILDE BEUGER SOLMECKE Rechtsanwälte GbR“ gerichtet.

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Rechtsanwalt Christian Solmecke LL.M.

 

WILDE BEUGER SOLMECKE Rechtsanwälte

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Tel.: 0221 / 951 563 0 | Fax: 0221 / 400 675 52
E-Mail: info@wbs-law.de | Web: www.wbs-law.de

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AW3P: Herr Rechtsanwalt Christian Solmecke, danke erst einmal das Sie sich Zeit genommen haben. Immer wieder liest man von Abmahnungen von eBay-Verkäufer, die eine Einzel- oder Dauerkarte für ein bestimmtes Spiel eines Fußball-Bundesliga-Vereins verkauft haben. Warum werden denn diese privaten Verkäufer abgemahnt? Wenn ich eine Karte bzw. Ticket kaufe, dann ist es doch mein Eigentum! Oder nicht!?

RA Christian Solmecke: Das ist richtig. Ein privater Verkäufer darf sein Ticket grundsätzlich weiterverkaufen. Da in vielen AGB der Veranstalter der Weiterverkauf der Tickets jedoch verboten wird, werden auch private Verkäufer immer mal wieder belangt. Die Veranstalter versuchen dann über Vertragsstrafen und Stadionverbote diese Verkäufe zu unterbinden. Solche AGB sind allerdings – wenn sie ein generelles Weiterverkaufsverbot vorsehen – unwirksam. Problematisch wird es erst, wenn der vermeintlich private Verkäufer aus rechtlicher Sicht nicht mehr im privaten Rahmen handelt. Dann droht eine Abmahnung.

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AW3P: Was genau wird abgemahnt sowie welche Forderungen bzw. Ansprüche können in einer solchen Abmahnung geltend gemacht werden?

RA Christian Solmecke: Gewerbliche Verkäufer werden aufgrund eines Wettbewerbsverstoßes abgemahnt. In der Abmahnung werden sie zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung aufgefordert.

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AW3P: Kann ich solche Abmahnungen mit ruhigen Gewissen einfach ignorieren?

RA Christian Solmecke: Nein, Abmahnungen sollten nie vom Empfänger einfach ignoriert werden. Auch sollte nicht einfach die Unterlassungserklärung abgegeben werden, da diese meist zu weit gefasst ist. Ein Anwalt kann prüfen, ob die Abmahnung im Einzelfall gerechtfertigt war und entsprechend reagieren.

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AW3P: Sollte man dann die originale UE unterzeichnen, oder reicht es zum Beispiel eine mod. UE nach einem Musterschreiben „Filesharing“ abzusenden bzw. „bastel“ ich mir eine?

RA Christian Solmecke: Die Betroffenen sollten sich an einen Anwalt wenden und eine auf ihren Fall zugeschnittene modifizierte Unterlassungserklärung abgegeben.

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AW3P: Wann und unter welchen Bedingungen darf ich als Privatperson überhaupt ein Fußball Ticket im Internet verkaufen? Denn, nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs (Urteil vom 11.09.2008, Az. I ZR74/06) kann nur gewerblichen Verkäufern die Weiterveräußerung von Eintrittskarten untersagt werden.

RA Christian Solmecke: Der Übergang vom privaten zum gewerblichen Verkäufer ist fließend. Wer einmalig eine Karte bei eBay weiterverkauft hat nicht viel zu befürchten. Wer allerdings regelmäßig und immer wieder Fußballtickets mit einer Gewinnerzielungsabsicht weiterveräußert, muss mit einer Abmahnung rechnen. Es kommt hier immer auf eine Gesamtbetrachtung aller Umstände im Einzelfall an.

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AW3P: Herr Rechtsanwalt Christian Solmecke, vielen Dank für die Beantwortung der Fragen.

RA Christian Solmecke: Vielen Dank für das Interview.

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