12:27 Uhr
AW3P: Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt Marc Hügel, in letzter Zeit informieren Abgemahnte, dass sie von ihrer Kanzlei anwaltliche Post per E-Mail erhalten (z.B. „Zahlungs Aufforderung vor Klageerhebung“). Diesbezüglich ergeben sich einige Unklarheiten.
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Rechtsanwalt Marc Hügel
WALDORF FROMMER Rechtsanwälte
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AW3P: Handelt es sich bei dieser elektronischen Post um sogenannte Fake-Mails. Wenn nicht, warum E-Mails, müssen Sie sparen?
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Rechtsanwalt Marc Hügel: Es ist richtig, dass wir ggf. auch Schreiben per E-Mail versenden. Diese Tatsache ist ja im digitalen Zeitalter alles andere als außergewöhnlich – schließlich wenden sich ja auch viele Abgemahnte bzw. deren Rechtsanwälte auf diesem Wege an uns. Das hat im Übrigen auch nichts mit „Sparen“ zu tun, sondern beruht auf den zahlreichen Vorteilen einer elektronischen Kommunikation.
Fake-Mails kommen zwar vor, allerdings sind diese meist bei geringer Anstrengung direkt zu erkennen (Rechtschreibfehler, fehlende Angaben, etc.). Unserer Kenntnis nach handelt es sich zudem in aller Regel um „Fake-Abmahnungen“, sodass die konkrete Bezugnahme auf einen existenten Vorgang mit Aktennummer klar gegen eine gefälschte Kommunikation spricht.
Die Abmahnung als erstes Anschreiben bzw. initiale Kontaktaufnahme versenden wir per Post.
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AW3P: Sind solche Anwaltsschreiben in elektronischer Form z. B. als E-Mail überhaupt wirksam? Denn Anwaltspost muss – immer – mittels Briefpost erfolgen. Anschließend. Muss ich überhaupt darauf reagieren?
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Rechtsanwalt Marc Hügel: Auch wenn es diverse formale Vorgaben im juristischen Bereich gibt: Eine Vorschrift, die für außergerichtliche Kommunikation allgemein einen postalischen Versand vorgeben würde, ist mir nicht bekannt.
Es kann daher durchaus vorkommen, dass ein außergerichtliches Schreiben ggf. nur per Mail verschickt wird. Daher würde ich schon dazu raten, mit einer solchen Mail ebenso umzugehen wie mit einem postalisch erhaltenen Schreiben.
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AW3P: Was passiert in den Fällen, wo diese elektronische Post automatisch in den SPAM-Filter gelangt und dadurch nicht angemessen reagiert werden kann?
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Rechtsanwalt Marc Hügel: Zum einen ist es durchaus üblich, die im Spam-Filter abgefangenen Nachrichten kurz daraufhin durchzusehen, ob ggf. Mitteilungen zu Unrecht ausgefiltert wurden. In der Praxis handelt es sich daher um ein eher theoretisches Problem. Zum anderen versenden wir eben besonders grundlegende Schreiben wie z. B. die Abmahnung grundsätzlich per Post. Ein gewisses (Rest-) Risiko eines Verlustes auf dem „Zustellungsweg“ besteht aber letztlich bei jeglicher Art von Kommunikation.
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AW3P: Danke an Rechtsanwalt Marc Hügel und der Kanzlei Waldorf Frommer für die schnelle Antwort. Zusammenfassend ist zu sagen, da es allgemein keinen Formzwang gibt, kann man – also auch: Anwalt – sich der E-Mail bedienen, um Schreiben und Erklärungen zu übermitteln. Diese E-Mails sind genauso ernst zu nehmen, wie ein Brief.
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Steffen Heintsch für AW3P
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