11:34 Uhr
Dass innerhalb eines Forums bzw. unter den verbliebenen wenigen Foren zum Thema Filesharing Abmahnung es zu Querelen kommt, dass ist nicht Neues. Zwar nicht ganz so schmeichelhaft für uns, aber menschlich. Es treffen eben die unterschiedlichsten Meinungen, Standpunkte, Interessengruppen und deren Ziele, Ausrichtungen bzw. Interessen ungebremst und meist aufeinander. Die im Internet gewünschte Anonymität wirkt hier eher begünstigend, da viele denken, dass man aus der eigenen gewählten Anonymität so richtig einmal Dampf ablassen kann, man rechtlich sowieso nicht erreichbar ist, das Online nicht die gleichen Rechte wie Offline gelten, ein Forum ein rechtsfreier Raum wäre. Natürlich, wer in ein Verbraucherforum abtaucht, der darf auch nicht jedes Wort eines Posting (Beitrag) auf die berühmte Goldwaage legen, denn innerhalb einer Streitdiskussion kann es auch etwas heftiger werden. Wer im Regen ohne Regenschirm das Haus verlässt, muss eben damit rechnen, dass er nass werden kann. Nur, wo sind die Grenzen der Meinungsfreiheit, wo hört sie auf, liegt es wirklich nur im Auge des jeweiligen Betrachters?
IGGDAW-User: Werniman
Der Abgemahnte, Foren-User der IGGDAW (Forenbetreiber: Fred-Olaf Neiße), mit dem Nicknamen: „Werniman“ sollte für jeden, der sich intensiv mit den Foren zum Thema: „Abmahnung Filesharing“ befasst, ein Begriff und leuchtendes Vorbild sein.
Ein Abgemahnter mit einer „Sammlung“ von Abmahnungen (über 10), der von sich selbst behauptet über ein hohes technisches Wissen zu verfügen was er mit einem vermeintlichen juristischen Wissen paart, jederzeit bereit ist die Fehlerhaftigkeit aller „Logbuden“ – auch in seinen Fall – zu beweisen und ständig über die Abmahner als Abzocker und Betrüger wettert. Natürlich sind alle seine Abmahnungen Betrug der geldgeilen Content-Mafia und ihren fehlerhaft arbeiteten Loggern. Am 05. Oktober 2016 war nun in seinem Klageverfahren der mündliche Termin am Amtsgericht Erfurt. Da man vom hohen technischen und juristischen Wissensstand – jedenfalls nach seinen jahrelangen Forenbeiträge – von Werniman ausging und auch der juristische und technische Sachverständige der Forenwelt „Don Shual“ ihm begleiten wollte, war ich – ernsthaft – der Ansicht, dass am Abend von einem weiteren grandiosen Sieg der IGGDAW-Forenwelt zu rechnen sei, wo mittels technischen Gutachten, ausgeklügelten Versuchsaufbauten und einem geschliffenen juristischen Fachwissen und Sachvortrag der Kläger den Gerichtssaal als klarer Verlierer verlässt. Ja, blumig beschrieben, aber meine tatsächliche stille Hoffnung. Erst nach meiner Nachfrage war dann @Werniman bereit zu berichten:
O-Ton Werniman:
(…) Kommt drauf an, ob man einen Vergleich als positiv erachtet. Der Richter zeigte sich beeindruckt, dass ich in der vorgerichtlichen Korrespondenz jede der (O-Ton) „teils ziemlich fragwürdigen Behauptungen der Klageseite“ so gut widerlegt hätte und gab schon zu Prozessbeginn zu verstehen, dass er voll auf unserer Seite ist. Warum trotzdem ein Vergleich? Ganz einfach. Die Klageseite machte von Anfang an klar, dass sie im Fall der Niederlage auf jeden Fall vor das Landgericht Erfurt ziehen wird, egal aus welchem Grund sie auch verlieren (ja, ich wohne auch in Thüringen … kaum 50km von dir entfernt). Und das Erfurter Landgericht ist in ihrer bisherigen Rechtsprechung eher auf Seiten der Contentindustrie (der Richter hat da sogar diverse Urteile von denen genannt). Sprich, spätestens vor dem Landgericht würden wir baden gehen, so dass der Vergleich das geringere Übel ist. (…)
Natürlich muss ich die Entscheidung akzeptieren, darf aber diesbezüglich in der Gesamtschau eine eigene Meinung haben und dies auch kundtun. Es wurde weiter gepostet als wäre alles easy, zwei aktuelle Werniman-Beiträge im Forum der IGGDAW brachten das berühmte Fass zum überlaufen.
Posting Werniman: 05.11.2016 – 1 Sekunden-Post
Link: https://www.iggdaw.de/forum/index.php?thread/890-diskussion-abmahnwahn/&postID=32327#post32327
(…) Das mit dem Datenmüll bei Sekunden-Logs hatte m.W. technische Gründe. Die Abmahner behaupteten regelmäßig, dass sie einen Testdownload vom Abgemahnten gemacht hätten und aufgrund dieser Dateischnipsel Beweise für die Identität der angebotenen Dateien hätten. Doch um von einem Dateischnipsel Rückschlüsse auf die Identität machen zu können, muss mind. ein kompletter Chunk (9MB) runtergeladen werden, was innerhalb 1 Sekunde kaum möglich sein dürfte (selbst VDSL schafft mit 40Mbit/s Upload keine 9MB/Sek). Ergo kann keine Identifizierung der Datei auf diesem Wege stattgefunden haben, das in dieser Zeit hochgeladene Material ist somit erstmal nur Datenmüll.
Um es mal zu vergleichen: Man hat die Seiten eines Buches geschreddert, aber kennt noch den Titel und die ISBN-Nummer des Buches. Um zu beweisen, dass dieser Haufen Schnipsel wirklich das betreffende Buch war, müsste man mind. 1 Seite zusammenpuzzeln können. In der Zeit,die zur Verfügung steht, kann man aber höchstens einzelne Wörter zusammenpuzzeln, womit genaugenommen nicht bewiesen ist, dass es sich wirklich um das betreffende Werk handelt. (…)
Posting Werniman:09.11.2016 – Ausreden-Post
Link: https://www.iggdaw.de/forum/index.php?thread/1416-abmahnung-gutsch-schlegel-rechtsanw%C3%A4lte-in-partnerschaft-vormals-sasse-partner/&postID=32351#post32351
Frage @coolai:
(…) Hast du die Klage gewonnen, oder hast du verglichen? Dann wäre die Anforderung eines Gutach-tens doch ein gutes Mittel, S&P zum Rückzug der Klage zu bringen. (…)
Antwort @Werniman:
(…) Verglichen. Nicht weil ich den AG-Prozess verloren hätte (der Richter war auf meiner Seite) als vielmehr deshalb, weil Sasse noch im Gerichtssaal ankündigte, in Revision gehen zu wollen, wenn er verliert. Und vor den Landgerichten ist die Stimmung in Sachen Abmahnungen leider eine ganz andere als vor Amtsgerichten. Anders gesagt: Auch wenn zunehmend Amtsgerichte für die Abgemahnten positive Urteile fällen, so sind Landgerichte leider noch äußerst abmahnerfreundlich gesinnt. Es wäre ein Pyrrhus-Sieg, wenn ich zwar vor dem AG gewinne, aber dann vor dem Landgericht baden gehe. Denn das käme mich teuer als der Vergleich. Ob es tatsächlich noch vors Landgericht geht, weiß ich allerdings nicht. Denn einem Vergleich muss der Gläubiger immer erst zustimmen, das kann der Abmahner selbst nicht immer sofort selbst entscheiden. Bis heute (09.11.) hat der Richter der Gegenseite noch Zeit gegeben, dem Vergleich zuzustimmen,aber bislang spielt man dort toter Mann. Danach ergeht ein Urteil (zu meinen Gunsten). (…)
Natürlich muss ich an dieser Stelle mit aller Deutlichkeit festhalten, dass die Entscheidung von Werniman entweder dem richterlichen Vergleichsvorschlag oder dem eigenen Vergleichsvorschlag anzunehmen seine ureigene Entscheidung, egal mit welchen Beweggründen. Aber man sollte dann in aller Öffentlichkeit ehrlich sein. Und natürlich berichtet ich über meine Meinung zum Sachverhalt in meiner persönlichen satirischen Sichtweise (AW3P: „Der Wochenrückblick für Filesharing Fälle KW 45„).
AW3P: „Der Wochenrückblick für Filesharing Fälle KW 45“
(…) Beklagter 2.0 – (Ob-) Sieger des Herzen
Zutaten:
1. Beklagter mit unstreitig hochtechnischen Kenntnissen und umfassenden juristischen Sachverstand
2. Gerichtshostess (juristischer und technischer (Foren- und Gerichts-) Sachverständiger)
3. schön geredeter Vergleich,
trotz
a) der Richter voll krass auf Seiten des Beklagten und supi beeindruckt von dessen Sachverstand
b) man hätte gewinnen können, wenn man nur gewollt hätte
sondern,
a) Kläger kündigte Berufung im Verlierfall an
b) Landgericht abmahnerfreundlich!
c) würde vielleicht am Landgericht verlieren – käme teurer, als ein VergleichErgebnis: Respekt – Hauptsache man kann etwas schönreden! (…)
Und alles, was ich satirisch kritisierte, findet man einmal in meinem Bericht und andermal in den gewählten Werniman-Postings wieder. Der IGGDAW-Foren-User Werniman, der jederzeit aus alle Logger und deren grundsätzlichen Fehlerhaftigkeit schimpft, diese jederzeit bereit ist mit Wissen und Versuchsaufbau nachzuweisen; der auf jede Entscheidung eines Richters mit juristischen Fachwissen ein zustimmende oder ablehnende Meinung kennt; der mit den technischen und juristischen Sachverständigen der globalen Forenwelt sich paart …
… derjenige geht auf einen vorgeschlagenen Richtervergleich ein bzw. unterbreitet selbst einen Vergleichsvorschlag. Denn ansonsten müsste der Kläger ja nicht noch zustimmen!
Alle jahrelang preisgebotene technische Raffinessen und Versuchsaufbauten nützten nichts; kein Gutachten was die Fehlerhaftigkeit der Logbude bewies; kein juristischer (fein-) geschliffener Vortrag der den Kläger erzittern ließ … es wurden Ausreden gesucht und gefunden, die aber die Forenwelt nicht hinterfragt. Die größte Ausrede ist meiner Meinung nach, dass der Kläger ankündigte, im Verlierfall in die Berufung zu gehen und ein Verlierfall im möglichen Berufungsverfahren an einem Abmahner freundlichen Landgericht kostenungünstiger wäre, als jetzt einen Vergleich vorzuschlagen oder einzugehen. Sorry, im aktuellen Beitrag rudert man ja wieder teilweise zurück, Werniman wörtlich: „Ob es tatsächlich noch vors Landgericht geht, weiß ich allerdings nicht“.
Liebe Leute,
wenn es nur um die reinen Kostengründe gehen würde, dann hätte man sich doch schon mit Erhalt der Abmahnung vergleichen können. Nein, man hat dem Erstgericht angezeigt sich aktiv zu verteidigen und die Klage – bewusst – erwidert, um … um zu gewinnen, denn ansonsten ist es aus Kostengründen – Murks. Und lieber Leser, der Richter war so etwas auf der Werniman-Seite, zeigte sich beeindruckt, dass er (nicht der Anwalt?) in der vorgerichtlichen Korrespondenz jede der (O-Ton) „teils ziemlich fragwürdigen Behauptungen der Klageseite“ so gut und exzellent widerlegt hätte.
Jeder, der vor einem Amtsgericht verklagt wird (oder selbst eine Klage erhebt) muss damit rechnen, dass im Gewinn- oder Verlierfall unter gewissen Umständen (Streitwert über 600,00 EUR, Berufung wird vom Erstgericht zugelassen etc. siehe § 511 ff. ZPO) der Unterlegene in Berufung gehen kann. Das ist ein Grundsatz, den man mit Anzeige der aktiven Verteidigung und Klageerwiderung bewusst sein sollte, nein muss. Es wäre auch prozessual blöd, wenn der Kläger nicht ankündigt, im Verlierfall in Berufung zu gehen. Es sind einfach und bleiben Ausreden. Und dazu habe ich eine Meinung und tue diese kund, egal wem es gefällt oder nicht. Dann darf man eben nicht in einem öffentlichen Forum seine zur Schau stellen. natürlich war klar, dass durch die große Forengemeinschaft keinerlei Kritik geübt würde.
Widerrechtliche Drohungen für Leib und Leben – was deckt letztendlich die Meinungsfreiheit?
Was jetzt kam, dass sprengt jeder Vorstellungskraft und diese kriminelle Energie, nicht vorhandenes Unrechtsbewusstsein und „Verrohung“ der Sitten zu Rücksichtslosigkeit in Richtung Egomanie und Hass, machen mir Angst und mich nachdenklich.
AW3P Foren-User: Onkel Mä (unstreitig Werniman)
Samstag 12. November 2016, 15:03
Link: http://abmahnwahn-dreipage.de/forum/viewtopic.php?p=46161#p46161
(…) Sag mal, was hast du für ein Problem im Oberstübchen? Im anderen Forum machst du auf „Es interessiert mich nur“ und hier verwurstest du die Infos, um mich lächerlich zu machen? Ich hab dir doch mehr als 1x die Beweggründe geschildert, warum ich einen Vergleich eingegangen bin,aber offenbar bist du in deiner selbstgefälligen Art nicht in der Lage, es zu kapieren. Mal schauen,wie lange du brauchst,bis du auch diesen Account wieder löscht.
Treib dein Spielchen nur weiter, dann kannst du gewiss sein, dass wir uns bald mal Auge in Auge gegenüberstehen. Und dann klatscht es keinen Beifall! (…)
Am Samstag kam ich gut gelaunt von der Geburtstagsfeier meiner jüngsten Tochter (24 Jahre jung) und war beim Lesen des Forums AW3P und Abhören meines Anrufbeantworters sprachlos.
Und auf meinen Anrufbeantworter musste ich (ab-) hören:
(einfach auf Play bei Vimeo drücken)
Wer aber nun denkt, dass war alles, so erhielt ich von einem gewissen Marco Jahn (E-Mail: Werniman@gmx.de) eine E-Mail, wo der Betreffende Einfluss auf meine Meinungsfreiheit nehmen will. Ich war sprach- und fassungslos. Hier wurde offensichtlich und widerrechtlich in der Gesamtschau eine Drohung gegen mein Leib und Leben ausgesprochen. Ja geht’s noch? Damit wurde die Schwelle der Legalität überschritten und das Tor zur Strafbarkeit aufgestoßen. Ausrufezeichen.
Wer aber jetzt denkt, dass der Betreffende meine auffordernde E-Mail versteht, der hat sich geschnitten. Kein Zeichen der Reue oder Einsicht, was er da lostrat. Im Gegenteil, lautet seine Entschuldigung so, dass ich selber Schuld wäre, wenn ich ihn [Autor: eher seinen anonymen Account] nicht ständig lächerlich machen würde, dann müsste ich keine Angst haben, was er mit anstellt, wenn er mich erwischt. Dieses ist gepaart, dass er im Forum der IGGDAW diesbezüglich bereitwillige Kumpanen sucht.
Ein Werniman-Post am Sonntag im Forum IGGDAW in Richtung User: Shual:
(… ) Ich wüsste da schon einen gewissen Despo… äh…“einseitigen Diskussionspartner“, der uns beide sicher gerne mal persönlich kennenlernen möchte... (…)
Opferrolle des Werniman (mit Augenbalken)
Wer aber jetzt noch denkt, dass das Forum der IGGDAW zu dem widerrechtlichen und strafbaren Verhalten seines Foren-Users Werniman sich klar distanziert und Stellung bezieht … nein, mitnichten.
IGDAW, Shual:
Link: https://www.iggdaw.de/forum/index.php?thread/1417-tiefgr%C3%BCndige-gedanken-abgemahnter-formerly-known-as-irrenthread/&postID=32372#post32372
(…) Ich habe noch zwei kleine Nichtchen …. warum sollte ich nach Thüringen, um kleine Mädchen weinen zu sehen?
Gut … peinliche Flecken vom in die Hose pinkeln – Aber ich weiß bessere Dinge.PS: Diese Angelegenheit war ja vorgeprägt. Wenn ein Lügner kommt und gaaanz ohne „Hintergedanken“ nachfragt. Allerdings ist das heraus gekommene Exkrement doch eher zum Lachen.
a) Sind viele AfD-Sympathisanten so gestrickt: Man berichtet wahrheitsgemäß, man habe als Shual nichts mit der Sache zu tun. Dem AfD-Sympathisanten fällt nur „Lügenpresse“ ein – dabei lügt er sich doch nur selbst an.
b) Sind viele AfD-Sympathisanten so gestrickt: Selbst ist er der größte Vergleichsbequatscher im Abmahnwahn und anstatt heute im Gefängnis für seine Meinung zu sitzen, sitzt der Vergleichspapst verglichen zu Hause im Trockenen. Aber alle die vergleichen (nicht nur Du) werden regelmäßig beschimpft.
c) Sind viele AfD-Sympathisanten so gestrickt: „Ich hetze – hetze – hetze – ich armes Opfer! Ein Behetzter will sich zur Wehr setzen!“Und sorry. Knüppel ist ein no-go. Der legt sich doch nur ins Krankenhaus und will 50 000 EUR Schmerzensgeld … (…)
Man wird als Opfer verhöhnt, als Täter abgestempelt und erneut in eine rechte Ecke gedrängt und damit alles entschuldigt. Natürlich ist das Forum IGGDAW – mit Forenbetreiber Fred-Olaf Neiße an der Spitze – durch seine Beleidigungen Abmahnweltmäßig bekannt.
Ingo Bingo – Das Glücks-Hetzi
„Du AfD’ler, Reichsbürger, IM … Schnarchnase … der in Mittelfranken ermordete Polizist war gar nicht aus Mittelfranken … Dummschwätzer … haben es schon immer gedacht … Lügen-Steffen … haben jetzt genug Geduld gehabt … Vollidiot … du störst unsere Betriebsruhe … depperter Idiot … verdrehst stets die Wahrheit … undankbarer Ossi … Wutbürger … zu blöde … Sudel-Ede …“
Ist damit alles entschuldbar?
Nein! Sicherlich, wie einfach erwähnt, wer sich in einem Forum zur Schau stellt, der geht ohne Regenschirm in den Regen und muss sich nicht beschweren, wenn er nass wird. Nur ist ein Forum und die Anonymität des Internet ein rechtsfreier Raum. Nein!
Was soll ich jetzt machen? Bei jeden Klingel an der Wohnungstür in Angst leben, das Werniman seine Drohung gegen mein Leib und Leben in die Tat umsetzt und vor der Tür steht? Eine Überwachungsanlage kaufen oder einen Bodyguard anheuern? Oder mich – für meine Meinung und eure Schandtaten – entschuldigen?
Lieber Herr Fred-Olaf Neiße, Claudia Reinhardt, Ingo Bentz und Marco Jahn,
ich hoffe Ihr überdenkt einmal Euer Handlen und kommt wieder auf den Boden der Machbarkeit zurück. Ich werde nicht das stille Opfer sein, meiner Angst Überhand gewähren oder mich vielleicht als den Täter sehen. Nein!
Folgende Daten habe ich gespeichert:
Foren-User AW3P:
Onkle Mä
IP-Adresse: 91.36.158.54
E-Mail: marcowerner060675@gmail.comOnkel Mä2
IP-Adresse: 91.36.173.164
E-Mail: cleaphow@wegwerfemail.deOnkelMä3
IP-Adresse: 91.36.173.164
E-Mail: werniman@byom.deOnkel Mä4
IP-Adresse: 91.36.173.164
E-Mail: onkel@byom.de
Name: Marco Jahn
E-Mail: Werniman@gmx.de
Gmx-ID: <025701d23cf7$854388b0$8fca9a10$@gmx.de>
(Sat, 12 Nov 2016 16:14:52 +0100)
Es soll als Zeichen gedacht sein (auch wenn die originalen Postings von der Putzfrau gelöscht wurden, Werniman auf seinen Datenschutz pocht) für jeden, der im Internet gemoppt, gedisst beleidigt und bedroht wird und die wahren Täter hingegen von der Anonymität des Internet geschützt werden. Sprecht es an – wehrt Euch und seit nicht selbst der (euch eingeredete) Täter – Ihr seit das wahre Opfer. Lasst nicht die Angst obsiegen!
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Autor: Steffen Heintsch
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